Wie funktioniert die Basisrente oder Rüruprente?

Wie funktioniert die Basisrente oder Rüruprente genau und für wen ist sie am besten geeignet?

Die Basisrente ist grundsätzlich für jeden geeignet, der steuerpflichtig ist, sowohl Arbeitnehmer, Beamte als auch Selbständige können einen solchen Vertrag abschließen. Gerade für Selbständige, die keinen unmittelbaren Anspruch auf eine Riester-Förderung oder eine betriebliche Altersvorsorge haben, stellt die Basisrente einen wichtigen Baustein zur Altersvorsorge dar.

Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zur Basisrente, genauso wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Basisrente beträgt im Jahr 2017 84 %, dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 %. Seit 2023 sind, ist eine 100%ige Abzugsfähigkeit gegeben. Maximal 22.766 Euro für Singles und auf 45.532 Euro für Verheiratete.

Entwicklung der absetzbaren Sonderausgaben bei 2.400 € Jahresbeitrag.

Steuerjahr Anteil Betrag
2016 82% 1.968 €
2017 84% 2.016 €
2018 86% 2.064 €
2019 88% 2.112 €
2020 90% 2.160 €
2021 92% 2.208 €
2022 94% 2.256 €
2023 100% 2.400 €

In diesem Beispiel sind im Jahre 2016 dann 1968 € vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig. Bei einem angenommenen Steuersatz von z.B. 35%, erhalten sie in diesem Beispiel eine Förderung von 688 € für Ihren Vertrag. Durch die jährliche Anpassung der Abzugsfähigkeit würde somit auch Ihre Förderung steigen, selbst wenn das jährliche Investment gleicht bleibt.

Was ist zu beachten?

Die Basisrente ist angelehnt an die gesetzliche Rente und erlaubt KEINE Kapitalisierung am Ende der Laufzeit. Es wird ausschließlich eine lebenslange Rente gezahlt. Diese Rente ist im Alter laut unten aufgeführter Tabelle zu versteuern.

Um die Basisrente für sich richtig an zu wenden, ist es deshalb wichtig, die folgenden gesetzlichen Veränderungen richtig zu verstehen.

Die geänderte Absetzbarkeit von Beiträgen für die gesetzliche Rente.

Nicht nur die Beiträge für eine Basisrente, genauso auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind abzugsfähig. Wie wirkt sich das nun konkret aus? Für die Beiträge in die gesetzlichen Rententräger oder Versorgungswerke können Sie nun die Beiträge auch außerhalb der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.

Parallel zur Anhebung des Besteuerungssatzes der Renten, steigt auch die Absetzbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet für angestellte Arbeitnehmer z.B. das seit dem Jahr 2005 nun monatlich ein gewisser Mehrbetrag monatlich an Netto zur Verfügung steht. Dieser Betrag steigt stetig an und soll eine zweckgebundene Erleichterung zum Abschluss der Altersvorsorge darstellen.

Wer dieses Geld vom Staat also nicht zusätzlich für die Altersvorsorge investiert, verkonsumiert bereits heute einen Teil seiner Bezüge im Alter!“

Doch wie nutze ich die am besten in einer Basisrente?

Schließen Sie einen Basisrentenvertrag ab, so erhalten Sie für die geleisteten Beiträge in die Basisrente eine zusätzlich Steuererleichterung! Dies kann idealerweise dazu führen, dass Sie diesen Teil der Altersrente nahezu kostenlos aufbauen, denn zum einen nutzen Sie den Steuervorteil aus dem Alterseinkünftegesetz (AEG) und zum anderen aus der Basisrentenbeitrag. Zusammenaddiert ergibt sich somit ein Gesamtsteuervorteil der genauso hoch ist, wie die Beiträge, die Sie aufwenden.

Dazu folgendes Beispiel:
Steuerliche Betrachtung im Jahr 2016 Summe bis Alter 67
Jahresbeitrag Basisrente 946,08 € 28.382,40 €
Zus. Steuererspranis aus Basisrentenbeitrag 297,70 € 10.394,41 €
Jahresnettoaufwand Basistrente 648,38 € 17.987,99 €
Ersparnis aus Steuern und Agaben
(neue gesetzl. Regelung, jährlich steigend)
150,00 € 17.987,11 €
Aufzubringende Liquidität 498,38 € -1,12 €

Wie Sie in diesem Beispiel erkennen können, hat der Kunde jährlich 946,08€ (monatlich 78,84€) in die Basisrente investiert, das entspricht einem Gesamtinvestment von 28.382 € bis zum Rentenalter. Für die Basisrente erhält der Kunde hier eine Förderung von 10.394 €. Die Steuervorteile und der AEG-Vorteil belaufen sich auf insgesamt 17.987 €. Addiert man diese beiden Steuervorteile miteinander, so hat der Kunde faktisch gesehen eine komplett steuerfinanzierte Basisrente.

Einen besonderen Effekt können Sie erzielen, wenn Sie z.B. eine Kombination aus Riesterrente und Basisrente abschließen. Nutzen Sie die Riesterrente so, dass Sie die größtmögliche Steuerförderung erzielen. Starten Sie die Basisrente und lassen Sie die Steuerersparnis der Riesterrente zusätzlich als jährlichen Einmalbeitrag in die Basisrente einfließen.

Zugegeben, ist es wahrscheinlich nicht ganz einfach, den persönlichen Steuereffekt über mehrere Jahre von Hand hoch zu rechnen, und alle Eventualitäten zu berücksichtigen.

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