Absicherung der Altersvorsorge

Wie sichere ich meine Altersvorsorgeplanung gegen die wichtigsten Risiken ab?

Kommen wir nun zu einem Thema, welches mir eine Herzensangelegenheit ist! Das beste Altersvorsorgekonzept kann ins Wanken geraten, wenn die finanzielle Situation durch ein unvorhergesehenes Ereignis erschüttert wird.

Planen Sie deshalb bitte unbedingt ein Teil Ihres Budgets für die notwendige Absicherung ein, um Ihr persönliches „worst-case Szenario“ ab zu sichern. Auch hier gilt: Absicherung so viel wie wirklich nötig, Beitrag so wenig wie möglich. Folgende Bereiche stellen unserer Meinung nach eine essentielle Absicherung dar.

Krankentagegeld

Wenn Sie auf Grund von Krankheit länger als 6 Wochen krank sind, endet die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung Ihres Arbeitgebers. (Es sei denn, in Ihrem Arbeitsvertrag ist es anders geregelt) Ab dem 43. Tag erhalten Sie ein Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Leistung wird für maximal 72 Wochen erbracht. Sind Sie innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, werden die Zeiten zusammengerechnet. Allerdings fällt das Krankengeld geringer aus, nämlich durchschnittlich ca. 60%-70% vom Netto. Ihre genaue Lücke können Sie hier ausrechnen:

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Bei Beamten werden die Dienstbezüge durch den Dienstherren weitergeführt, eine Versorgungslücke existiert nicht. Selbständige oder Freiberufler müssen sich für den Krankheitsfall separat absichern. Sind Sie privat Krankenvollversichert, so gestalten Sie sich Ihr Krankentagegeld individuell.

Unfallinvalidität

Unfälle passieren jeden Tag – ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit genügt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur für Berufstätige und auch dort nur für Unfälle am Arbeitsplatz und auf den dazugehörigen Wegstrecken. Die Mehrheit der Unfälle passiert aber in der Freizeit – also zu einer Zeit, in der die gesetzliche Unfallversicherung nicht wirksam ist.

Verbleibt nach einem Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, so kann es sein, dass zum einen die weitere Ausübung des Beruf nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, und zum anderen notwendig gewordene Umbaumaßnahmen am Haus (Rollstuhlrampe, Fahrzeugumbau, etc. ) eine hohe Einmalinvestition erfordern. Dagegen sichern Sie sich am besten mit einer guten Unfallversicherung ab. Regel: Sichern Sie als maximale Unfallleistung ca. das 200-Fache Ihres Monatsnettoeinkommens ab.

Berufsunfähigkeit / Erwerbsminderung

Nicht immer ist es ein schwerer Unfall, der dazu führt, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eine schwere Krankheit, Burnout, Psyche und Bandscheibe führen heute mitunter dazu, dass heute ca. jeder vierte Bundesbürger vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet.

Die Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sind vor allem für all jene eingeschränkt, die nach dem 01.01.1961 geboren sind. Sofern Sie noch drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Die Rentenhöhe entnehmen Sie Ihrer Renteninformation.

Dabei wird keine Rücksicht auf Ihren erlernten Beruf genommen. Selbst als Akademiker gelten Sie noch als arbeitsfähig, wenn Sie sechs Stunden täglich z.B. als Pförtner arbeiten können. Erst wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag einer geregelten Arbeit nachgehen können, wird Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Anspruch haben nur Arbeitnehmer, die mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.

Am besten sichern Sie dieses Risiko mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente, oder den passenden Alternativen, wie z.B. Dread-Disease, Grundfähigkeiten, EU-Rente ab. Sie haben sogar die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeits-Absicherung an eine Rürup-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge zu koppeln und dafür auch eine steuerliche Förderung zu erhalten.

Private Haftpflicht-Versicherung

Der Gesetzgeber regelt, dass grundsätzlich erst einmal jeder zum Schadenersatz verpflichtet ist, der einen Schaden verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden nur „aus Versehen“ passiert ist, oder ob die Kinder vielleicht unbeaufsichtigt waren. Bei einer versehentlich umgestoßenen Wasserflasche oder einer Brille auf dem Stuhl spielt dies sicher keine existenzbedrohende Rolle. Anders sieht das allerdings aus, wenn durch eine Unachtsamkeit ein größerer Sach- oder gar Personenschaden passiert. Eine Schadensersatzpflicht kann hier dann schnell zur Pfändung von Altersvorsorgevermögen führen. Sichern Sie das Risiko der privaten Haftpflicht deshalb kostengünstig ab.

Todesfall

Gerade Paare planen Ihre Vorsorgemaßnahmen zusammen. Ein plötzlicher Todesfall eines Partners kann neben dem Schmerz aber auch die komplette Finanz- und Vorsorgeplanung des anderen über den Haufen werfen. Sichern Sie sich deshalb unbedingt gegen die finanziellen Folgen des Todes vom Hauptverdiener der Familie ab.

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