Die fondsgebundene Rentenversicherung oder auch Fondspolice
Bei dieser Anlageform stellt der Versicherer Ihnen die Möglichkeit, dass Ihr Sparbeitrag in verschiedenen Investmentformen angelegt wird. Das können Einzelfonds, Fondsportfolios oder sogar Vermögensverwaltungen sein.
Die meisten Versicherer tun dies in einer Kooperation mit einer fremden oder
Hauseigenen Investmentgesellschaft, wo dann die Kundengelder verwaltet werden.
Aufgrund der aktuell niedrigen Zinslage, nutzen Vorsorgende heute eher die
fondsgebundenen Policen als das klassische Deckungsstock-Modell. Die Verträge profitieren hier von der Chance des Investmentmarktes, und machen sich unabhängig vom niedrigen Zinsmarkt.
Oft werden hier Möglichkeiten von über 50 Einzelfonds und mehr angeboten, aus denen Sie als Kunde wählen können. Während der Ansparphase können Sie sogar mehrfach im Jahr die Fondsaufteilung wechseln und mitbestimmen, wo Ihr Geld investiert wird.
In der Praxis wird diese Möglichkeit aber vom überwiegenden Teil der Kunden nicht genutzt. Es fehlt einfach an Knowhow oder Zeit sich mit dem Investment-markt zu beschäftigen.
Aus diesem Grund bieten gute Gesellschaften heute fertige Portfolios an, in denen verschiedene Investmentwerte verwaltet werden, fast so, als würden Sie Ihr Geld an eine Vermögensverwaltung geben.
Wenn Sie sich nicht selbst darum kümmern wollen finden Sie am besten einen
Versicherer, der flexibel verwaltete Anlagemodelle, wie z.B. „ICCPI“ anbietet. Versicherer bieten auch Modelle an, in denen es eine Mindestgarantie gibt, d.h. sollte das gewählte Investment kurz vor Rentenbeginn einen Verlust erleiden, so trägt diesen der Versicherer, um ein Mindestsparziel zu erfüllen, wie z.B. eine „Brutto-Beitragsgarantie“, d.h. das zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge als Kapital zur Verfügung stehen.
Aber Achtung! Beachten Sie das Kleingedruckte. Wie so oft steckt der Teufel hier im Detail…
Wie in den meisten Verträgen, spielt das Kleingedruckte oft eine große Rolle für Sie. Wenn Sie sich ein Angebot für eine fondgebundene Rentenversicherung erstellen lassen, so erhalten Sie oft ein mehrseitiges Pamphlet, das aus vielen Zahlen, Daten und Fakten besteht. Aber der entscheidende Punkt, nämlich das was am Ende dabei heraus kommen soll, ist meist hypothetischer Natur, da der Rentenbeginn wahrscheinlich Jahrzehnte in der Zukunft liegt.
Umso wichtiger ist es deshalb, dass der Vertrag verbraucherfreundliche Rahmenbedingungen schafft. Denn durch gewisse Hintertürchen in den Versicherungsbedingungen können Versicherer in Ihren Angeboten oftmals höhere garantierteRenten oder Überschüsse versprechen, als andere. Wie wahrscheinlich diese Versprechen allerdings eintreffen, regeln die Versicherungsbedingungen.
Deshalb ganz wichtig:
Nicht allein die versprochene Ablaufleistung sollte die Entscheidung für oder gegen eine Gesellschaft sein, sondern die Bedingungen, auf denen diese Versprechen basieren. Denn sonst kann es bei passieren, dass bei gleichem Sparbetrag im Nachhinein Zehntausende Euro Unterscheid in der Leistungen der Versicherung sind.
Folgende Fragen sollten in den Versicherungsbedingungen zum Wohle des Kunden geklärt sein:
1. Treuhänderklausel
Ist der versprochene Rentengarantiefaktor zu 100% garantiert, oder kann der Versicherer durch eine sog. „Treuhänderklausel“ den Rentenfaktor im Nachhinein doch zu Ihren Ungunsten abändern?
2. Beitragspausen
Sollten Sie die fortlaufende Beitragszahlung einmal für einen Zeitraum unterbrechen müssen, können Sie Ihren Vertrag danach ohne neue, für Sie nachteilige Rechnungsgrundlagen weitersparen?
3. Vorverlegung – Rentenbeginn
Ist es für Sie möglich, dass Sie Ihren Rentenzahlungsbeginn vorverlegen ohne,
dass für Sie neue, nachteilige Rechnungsgrundlagen gelten?
4. Hinausschieben – Rentenbeginn
Ist es für Sie möglich, dass Sie Ihren Rentenzahlungsbeginn auf einen späteren
Zeitpunkt hinausschieben ohne, dass für Sie neue, nachteilige Rechnungsgrundlagen gelten?
5. Teilkapitalisierung ( gilt für Riester )
Können Sie sich bis zu 30% des Riester-Vertragsguthabens förderunschädlich aus
Ihrem Vertrag auszahlen lassen?
6. Basis des Garantiefaktors
Auf welchem Wert soll der Rentengarantiefaktor basieren? Auf dem garantierten
Mindestguthaben, oder gilt der Faktor für das meist höhere tatsächliche Vertragsguthaben, welches Sie sich in Ihrem Vertrag aufgebaut haben?
7. Restkapitalisierungs-Option
Kann sich der Hinterbliebene im Todesfall des Versicherten das gesamte restliche
Rentenkapital auszahlen lassen? ( Rest-Kapitalisierungs-Option )
8. Markt-Option
Ist es möglich, das angesparte Vertragskapital zum Rentenbeginn auf einen anderen Versicherer übertragen zu lassen, wenn dieser z.B. für den Kunden vorteilhaftere Vertragsbedingungen, wie Z.B. eine höhere Garantierente anbieten kann?
9. Besserstellungsoption
Gibt es in Ihrer Versicherung eine „Besserstellungsoption“ für Sie? D.h. sollte der Versicherer im Laufe der Jahre seine allgemeinen Bedingungen zum Vorteil seiner Kunden verändern, z.B. „höherer Rentenfaktor“, erhalten sie dann automatisch diese Verbesserung in Ihren Vertrag?
Wie Sie erkennen können, gibt es schon einige Fallstricke auf dem Weg zur optimalen Altersversorgung. Gerade das Auswerten von Versicherungsbedingungen stellt für viele Kunden eine große Herausforderung dar. Aus diesem Grund empfehlen wir das hin zu ziehen eines unabhängigen Beraters oder Vermittlers. Legen Sie ihm diesen Fragenkatalog vor und prüfen Sie Ihre Vorsorge auf die einzelnen Punkte.