Die Basis-Rente oder auch bekannt als Rürup-Rente
Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, wurde 2005 in Deutschland als weitere steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes (AEG) eingeführt.
Alterseinkünftegesetz (AEG) – Was bedeutet das konkret?
Das Alterseinkünftegesetz wurde am 9. Juli 2004 verkündet und trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Es führte zu einer grundlegenden Umgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen sowie der Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten.
Was bedeutet das nun für Sie?
Wenn Sie vor 2005 in Rente gegangen wären, müssten Sie die gesetzliche Rente
lediglich mit dem Ertragsanteil versteuern. Im Schnittliegt dieser bei ca. 18%. Würden Sie also 1.000 € Altersrente erhalten, so müssten Sie lediglich 180 € als zu versteuerndes Einkommen aus der gesetzlichen Rente angeben. Je nachdem, welche weitere Vorsorge besteht, liegen diese 180 € also dem dann gültigen Steuersatz zugrunde. Nehmen wir an, der Steuersatz läge bei 30%, so müssten von 180 € dann 30%, also lediglich 54 € an Steuern abgeführt werden. Von den 1.000 € gesetzlicher Altersrente verbleiben also 955 €.
Für alle, die nach dem 31.12.2004 in Rente gehen, wurde die Besteuerung der Altersrente geändert.
Ab dem Jahr 2005 sind nicht mehr 18%, sondern 50% der gesetzlichen Altersrente als zu versteuerndes Einkommen an zu geben. Dieser steuerpflichtige Anteil steigt nun bis zum 2020 pro Jahr um weitere 2%, und danach um 1% pro Jahr bis 2040 die vollen hundert Prozent erreicht sind. Dabei gilt das so genannte Kohortenprinzip: Für alle Neurentner eines Jahres gilt ihr Leben lang der Prozentsatz, der im Jahr des ersten Rentenbezugs anzuwenden war.
Für Rentner ab dem Jahr 2040 müssen also 100% der gesetzlichen Altersrente versteuert werden. Was bedeute das für unser Beispiel?
1.000 € als zu versteuerndes Renten-Einkommen * Steuersatz 30% = verbleiben nur nooch 700 € Rente übrig. (Wichtig: hiervon müssen noch die Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt werden)
Dazu eine vereinfachte Übersicht, die das Prinzip aufzeigt
Rente vor 2005 |
Rente ab 2040 |
|
Gesetzliche Rente |
1.000 € |
1.000 € |
Zu versteuernder Anteil |
18% |
100% |
Das entspricht einem Anteil von |
180 € |
1.000 € |
Fiktiver Steuersatz im Alter |
30% |
30% |
Zu entrichtende Steuern |
54 € |
300 € |
Verbleibende Altersrente |
946 € |
700 € |
Das bedeutet, obwohl die Rentenhöhe an sich nicht abgesenkt wurde, verbleibt durch die Veränderung der Besteuerungsgrundlage rund 250 € weniger Nettorente. Als Ausgleich zu dieser indirekten Rentenabsenkung wurde zum einen die steuerlich geförderte BASIS-RENTE, bzw. Rürup-Rente entwickelt, zum anderen hat der Gesetzgeber eine weitere steuerliche Erleichterung geschaffen, um diese Lücke aus zu gleichen.